Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Lucian Seedorf, handelnd unter HomeCom AI, Starenweg 7D, 27574 Bremerhaven (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern über Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Website-Betreuung, Suchmaschinenoptimierung (SEO/GEO) sowie Social-Media-Betreuung.
Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bzw. des Vertrags durch beide Parteien zustande. Eine Unterzeichnung in elektronischer Form (z. B. per digitaler Signatur) steht der handschriftlichen Unterschrift gleich.
Mit seiner Unterschrift erkennt der Auftraggeber diese AGB einschließlich der Regelungen zur Nutzung von Zugangsdaten (Ziffer 6) und zur Veröffentlichung von Website und Feedback-Video (Ziffer 11) als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
Der genaue Leistungsumfang, die Vergütung und voraussichtliche Termine ergeben sich aus der unterzeichneten Vereinbarung bzw. dem zugrunde liegenden Angebot. Bei Widersprüchen hat die individuelle Vereinbarung Vorrang vor diesen AGB.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und fachlicher Praxis. Bei der gestalterischen und technischen Umsetzung besteht im Rahmen der Vereinbarung ein angemessener Gestaltungsspielraum.
Änderungs- und Zusatzwünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet.
Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder KI-Antwortsystemen, eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, da diese von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers abhängen.
4. Einsatz von Partnern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Partner und Subunternehmer einzusetzen, insbesondere seinen Fulfillment-Partner Midja Missel (FastMade). Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass projektbezogene Informationen, Inhalte und Zugänge, soweit für die Umsetzung erforderlich, an den Fulfillment-Partner weitergegeben werden. Der Fulfillment-Partner ist zur Vertraulichkeit nach Ziffer 16 verpflichtet.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Informationen sowie sämtliche Zugangsdaten und Passwörter, die für die Leistungserbringung erforderlich oder förderlich sind, rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung zu stellen, damit der Auftragnehmer das bestmögliche Ergebnis erzielen kann.
Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.
Verzögert sich ein Projekt durch verspätete oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
6. Zugangsdaten und Passwörter
Mit Unterzeichnung der Vereinbarung bzw. des Vertrags erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Genehmigung, die ihm überlassenen Zugangsdaten, Passwörter und Berechtigungen für die Dauer der Zusammenarbeit zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:
- Hosting, Server und Domain-Verwaltung (einschließlich DNS-Einstellungen),
- Content-Management-Systeme und Website-Backends,
- E-Mail-, Formular- und Tracking-Dienste (z. B. Analytics, Search Console),
- Unternehmensprofile und Social-Media-Konten (z. B. Google-Unternehmensprofil),
- sonstige Systeme und Konten, die für die vereinbarten Leistungen benötigt werden.
Die Zugangsdaten werden ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen genutzt, vertraulich behandelt und nach dem Stand der Technik geschützt aufbewahrt. Eine Weitergabe erfolgt nur an den Fulfillment-Partner nach Ziffer 4, soweit dies für die Umsetzung erforderlich ist.
Die Genehmigung gilt, solange die Zusammenarbeit besteht. Nach Vertragsende löscht der Auftragnehmer die bei ihm gespeicherten Zugangsdaten. Dem Auftraggeber wird empfohlen, die betroffenen Passwörter nach Vertragsende zu ändern.
Verzögerungen oder Einschränkungen, die dadurch entstehen, dass Zugangsdaten nicht, unvollständig oder verspätet bereitgestellt oder während der Zusammenarbeit ohne Absprache geändert werden, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
7. Betreuung von Social-Media-Kanälen
Soweit die Betreuung von Social-Media-Kanälen vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Social-Media-Konten des Auftraggebers (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, YouTube, Google-Unternehmensprofil) mit den nach Ziffer 6 überlassenen Zugangsdaten im Namen des Auftraggebers zu betreuen. Dies umfasst insbesondere:
- das Erstellen, Planen und Veröffentlichen von Beiträgen, Stories, Videos und Anzeigen,
- die Pflege von Profilen, Beschreibungen, Links und Kontaktdaten,
- das Beantworten von Kommentaren und Nachrichten, soweit vereinbart,
- die Auswertung von Statistiken zur Optimierung der Inhalte.
Inhalte werden nach dem vereinbarten Freigabeprozess abgestimmt. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen zu einem vorgelegten Inhalt, gilt dieser als freigegeben. Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner Konten und gegenüber den Plattformbetreibern verantwortlich.
Ein bestimmter Erfolg der Social-Media-Betreuung wird nicht geschuldet. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für Reichweite, Follower, Interaktionen, Anfragen oder Umsätze, da diese maßgeblich von den Algorithmen der Plattformen, dem Nutzerverhalten und weiteren Faktoren außerhalb seines Einflussbereichs abhängen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen von Konten oder Inhalten sowie für Änderungen an Funktionen, Richtlinien oder Algorithmen durch die Plattformbetreiber (z. B. Meta, TikTok, LinkedIn, Google), es sei denn, er hat diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Plattformrichtlinien selbst verursacht.
8. Abnahme
Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels die Abnahme verweigert, oder wenn er die Website produktiv nutzt bzw. sie auf seinen Wunsch online geschaltet wird.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die in der Vereinbarung genannte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Laufende Leistungen, etwa Website-Betreuung oder SEO/GEO, werden in der vereinbarten Taktung, in der Regel monatlich im Voraus, abgerechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
10. Nutzungs- und Urheberrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen, einfachen und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
Rechte an Drittkomponenten (z. B. Schriften, Bildlizenzen, Software-Bibliotheken) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Entwürfe, Konzepte und Quelldateien, die nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand sind, verbleiben beim Auftragnehmer.
11. Veröffentlichung von Website und Feedback-Video
Mit Unterzeichnung der Vereinbarung bzw. des Vertrags erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die für ihn erstellte Website sowie ein im Rahmen der Zusammenarbeit aufgenommenes Feedback-Video zu Referenz- und Werbezwecken veröffentlichen und teilen darf. Dieses Recht wird unentgeltlich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt eingeräumt und umfasst insbesondere:
- die Darstellung der Website (z. B. Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Link) sowie die Nennung von Firmenname, Logo, Branche und Ansprechpartner,
- die Veröffentlichung des Feedback-Videos einschließlich Bild, Ton, Name und Funktion der darin gezeigten Personen,
- die Nutzung auf der Website des Auftragnehmers, auf seinen Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, LinkedIn, Facebook, TikTok, YouTube) sowie in Präsentationen und Werbematerialien,
- das Posten und Teilen dieser Inhalte durch den Fulfillment-Partner Midja Missel (FastMade) auf dessen Website und Social-Media-Kanälen im gleichen Umfang.
12. Feedback-Video und abgebildete Personen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Feedback-Video gezeigten Personen mit der Aufnahme und der Veröffentlichung nach Ziffer 11 einverstanden sind. Der Auftragnehmer kann hierüber eine gesonderte Einwilligungserklärung einholen.
Soweit eine abgebildete Person ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften widerruft, wirkt dies nur für die Zukunft. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall keine neuen Beiträge mit dem Video veröffentlichen und bestehende Beiträge auf seinen eigenen Kanälen innerhalb einer angemessenen Frist entfernen. Für bereits erfolgte Weiterverbreitungen durch Dritte ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Die Veröffentlichung der Website nach Ziffer 11 bleibt davon unberührt.
13. Kein Widerrufsrecht
Da sich das Angebot des Auftragnehmers ausschließlich an Unternehmer richtet (B2B), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Vorschriften über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§§ 312b ff., 355 BGB) finden keine Anwendung. Ein freiwilliges Widerrufs- oder Rückgaberecht wird nicht eingeräumt.
Kündigt der Auftraggeber ein einmaliges Projekt vor dessen Fertigstellung, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB). Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall vergütet.
14. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, durch Updates von Drittanbietern (z. B. Hosting, Browser, Plugins) oder durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung entstehen.
15. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn und Datenverlust, soweit der Auftraggeber keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat.
Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, insbesondere wettbewerbs-, marken- und datenschutzrechtlich, ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln. Dies gilt entsprechend für eingesetzte Partner und Subunternehmer. Die Veröffentlichung nach Ziffer 11 stellt keinen Verstoß gegen diese Pflicht dar.
17. Laufzeit und Kündigung
Einmalige Projekte, etwa die Erstellung einer Website, enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung der vereinbarten Leistung.
Verträge über laufende Leistungen, etwa Website-Betreuung oder SEO/GEO, laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern in der Vereinbarung keine Mindestlaufzeit oder abweichende Frist festgelegt ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Rechte nach Ziffer 11 bestehen über das Vertragsende hinaus fort.
18. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Bremerhaven).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.